Das Land Nordrhein-Westfalen hatte wiedermals eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, um eine Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Steuerrecht zu erreichen. Dies wurde aber von den CDU regierten Bundesländern abgelehnt. Geplant war, auch für die eingetragegenen Lebenspartnerschaften ein Splitting in der Steuererklärung zu ermöglichen. Verheiratete erhalten diese Vergünstigung, egal ob Kinder in der Familie vorhanden sind oder nicht.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) empörte sich: “Das ist eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und richtet sich gegen den Geist des Gesetzes”, so müssen gerade auch gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern wegen der bestehenden Rechtslage erhebliche Benachteiligungen hinnehmen.

CDU und CSU argumentieren, dass Schwule und Lesben grundsätzlich kein Anspruch auf das Ehegattensplitting haben sollten, weil die heterosexuelle Familie besonders geschützt werden müsse. Laut Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist die schlechtere Behandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften richtig, weil es dafür besondere Gründe gebe: “Ein solcher Differenzierungsgrund ist beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern”, sagte Schäuble im vergangenen Jahr. Bereits im April wurde von den unionsregierten Ländern ein Antrag auf Gleichstellung im Einkommensteuer- und Adoptionsrecht abgelehnt.